Durch einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung vom 31. 10. 2010 wurde der Namen der Deutschen Gesellschaft für Selbstorganisatorische Hypnose und Hypnotherapie e.V. in Deutsche Gesellschaft für Autosystemhypnose e.V. geändert. Die Gesellschaft ist als gemeinnützig anerkannt und unter VR 40242 beim Amtsgericht Mainz als zuständigem Registergericht eingetragen.