Entsprechend § 4 und 14 der Satzung der Deutschen Gesellschaft für Autosystemhypnose e.V.
Ordentliche Mitglieder können Ärzte, Diplompsychologen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten werden, die ein Fachhypnosezertifikat oder das Masterzertifikat abgeschlossen haben.
Ausserordentliches Mitglied können Sie mit Einstieg in der Hypnoseausbildung und als Mitglied eines medizinischen Berufes und als Heilpraktiker werden.
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